Geldwäschebekämpfung: Eckpunktepapier der FIU zu nicht meldepflichtigen Sachverhalten
Die FIU hat ein Eckpunktepapier zur Bestimmung solcher Sachverhalte veröffentlicht, die grundsätzlich nicht die Meldepflicht des § 43 Abs. 1 GwG auslösen. Dies teilte die WPK mit.
Hierzu führt die WPK weiter aus:
- Die FIU hat von der eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, im Benehmen mit Strafverfolgungs-, Aufsichts- und sonstigen Behörden nach dem GwG auch typisierte Transaktionen bestimmen können, die nicht von der Meldepflicht nach § 43 Abs. 1 GwG erfasst sind (§ 43 Abs. 5 Satz 2 GwG). Auch die WPK wurde in diesem Zusammenhang im Rahmen einer entsprechenden Konsultation beteiligt.
- Überwiegend fanden Sachverhaltskonstellationen Eingang in das Eckpunktepapier, die denFinanzsektor betreffen. Dennoch kann es gegebenenfalls auch für WP/vBP interessant sein, diese Sachverhaltskonstellationen zur Kenntnis zu nehmen.
Hinweis:
Das Papier der FIU findet sich auf der Internetseite der FIU im dortigen internen Bereich.