Geldwäschebekämpfung: Eckpunktepapier der FIU zu nicht meldepflichtigen Sachverhalten

Die FIU hat ein Eckpunktepapier zur Bestimmung solcher Sachverhalte veröffentlicht, die grundsätzlich nicht die Meldepflicht des § 43 Abs. 1 GwG auslösen. Dies teilte die WPK mit.

Hierzu führt die WPK weiter aus:

  • Die FIU hat von der eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, im Benehmen mit Strafverfolgungs-, Aufsichts- und sonstigen Behörden nach dem GwG auch typisierte Transaktionen bestimmen können, die nicht von der Meldepflicht nach § 43 Abs. 1 GwG erfasst sind (§ 43 Abs. 5 Satz 2 GwG). Auch die WPK wurde in diesem Zusammenhang im Rahmen einer entsprechenden Konsultation beteiligt.
  • Überwiegend fanden Sachverhaltskonstellationen Eingang in das Eckpunktepapier, die denFinanzsektor betreffen. Dennoch kann es gegebenenfalls auch für WP/vBP interessant sein, diese Sachverhaltskonstellationen zur Kenntnis zu nehmen.

Hinweis:

Das Papier der FIU findet sich auf der Internetseite der FIU im dortigen internen Bereich.