BMF-Schreiben zum Abruf der ELStAM und zum Lohnsteuerabzug

Das BMF-Schreiben zum Abruf der ELStAM und zum Lohnsteuerabzug wurde umfassend überarbeitet.

Am 13. Dezember 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein umfassend aktualisiertes Schreiben zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) und dem Lohnsteuerabzug veröffentlicht. Dieses Schreiben ersetzt die bisherigen Regelungen und bringt wichtige Neuerungen mit sich, die Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung beachten sollten.

Überblick über die Aktualisierungen:

1. Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Das BMF erläutert detailliert das Verfahren zur Bildung und den Inhalt der ELStAM sowie die Durchführung des Lohnsteuerabzugs. Dies umfasst die Schritte vom Abruf der Daten bis zur korrekten Anwendung im Lohnabrechnungsprozess.

2. Verfahrensrechtliche Aspekte: Ergänzend werden Informationen zum Verfahrensrecht bereitgestellt, die für die praktische Umsetzung relevant sind. Dies schließt Hinweise auf Fristen, Zuständigkeiten und mögliche Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung ein.

3. Härtefallregelung: Das Schreiben geht auf die Bedingungen ein, unter denen Arbeitgeber eine Härtefallregelung in Anspruch nehmen können, wenn die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht möglich oder unzumutbar ist.

4. Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich: Es werden die Voraussetzungen und das Verfahren für den betrieblichen Lohnsteuer-Jahresausgleich beschrieben, einschließlich …