Anwendungsschreiben zur Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34a EStG)

Das BMF hat ein Anwendungsschreiben zur Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne (§ 34a EStG) veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 12.3.2025 – IV C 6 – S 2290-a/00012/001/037).