Reiserecht: Bordkarte als Nachweis einer bestätigten Buchung
Die Zahlung des Preises der Pauschalreise einschließlich Flug durch einen Dritten schließt den Ausgleichsanspruch bei großer Verspätung eines Flugs nicht aus. Eine Bordkarte kann einen Beleg darstellen, aus dem hervorgeht, dass die Buchung von dem Luftfahrtunternehmen oder dem Reiseunternehmen für den betreffenden Flug akzeptiert und registriert wurde (EuGH, Urteil v. 6.3.2025 – C-20/24 „Cymdek“).