Die bbh fortbildung GmbH hat es sich zur Aufgabe gemacht, Wissen im Steuer- und Wirtschaftsrecht in qualifizierter und durchdachter Form weiter zu vermitteln. Weiterbildung ist heute wichtigster Bestandteil kompetenter Beratung und die Teilnahme an Fachseminaren ist damit eine Investition in die Zukunft.
AKTUELLE PRÄSENZSEMINARE / WEBINARE
Okt
21
2026
Webinar 09:00 Uhr
Sobald das Unternehmen aufgegeben oder veräußert wird, sind steuerliche ... weiter
Okt
22
2026
Webinar 09:00 Uhr
Sobald das Unternehmen aufgegeben oder veräußert wird, sind steuerliche ... weiter
Nov
03
2026
Webinar 09:30 Uhr
Das Webinar gibt einen kompakten Überblick über aktuelle Gesetzesänderungen, ... weiter
Nov
04
2026
Webinar 09:30 Uhr
Das Webinar gibt einen kompakten Überblick über aktuelle Gesetzesänderungen, ... weiter
Neuigkeiten
Kindergeld: Ausschluss des Anspruchs für nicht erwerbstätige EU-/EWR-Bürger nach Ablauf des Dreimonatszeitraums nach Zuzug (BFH)
20.10.2026§ 62 Abs. 1a Satz 3 Alternative 1 EStG verstößt nicht gegen Unionsrecht. Der ...
weiterlesenBesteuerung der Energiepreispauschale bei Arbeitnehmern ist verfassungsgemäß (BFH)
20.10.2026Die Besteuerung der dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ausgezahlten ...
weiterlesenKörperschaftsteuer: Betriebseinnahmen eines Krematoriums in Gestalt eines Betriebs gewerblicher Art (BFH)
20.10.2026Einnahmen aus der Verwertung metallischer Verbrennungsrückstände bei ...
weiterlesenKeine eidesstattliche Versicherung von datenschutzrechtlichen Auskünften einer Finanzbehörde (BFH)
20.10.2026Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält keine ...
weiterlesenBundesregierung bringt Einkommensteuerreform auf den Weg (BMF)Die Bundesregierung hat am 2.9.2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen. Die wichtigsten geplanten Maßnahmen: • Der Grundfreibetrag soll auf 12.564 € (2027) und 12.900 € (2028) steigen. • Die zweite Progressionszone soll bis 70.600 € abgeflacht werden. • Das Kindergeld soll von heute 259 € zunächst auf 267 € (2027) und dann auf 272 € (2028) je Kind und Monat steigen. • Die Freibeträge für Kinder sollen auf 10.056 € (2027) und 10.236 € (2028) steigen. • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von 1.230 € auf 1.430 € steigen. Rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige sollen sich dadurch künftig die Anlage N zur Steuererklärung sparen können, weil ihre tatsächlichen Aufwendungen unter dem neuen Pauschbetrag liegen. • Bei den steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschlägen soll der maximal zulässige Stundenlohn von 50 € auf 75 € steigen. Der maximal zulässige Grundlohn für Nachtarbeit soll unverändert bei 50 € bleiben. Hinweis: Den Regierungsentwurf können Sie auf der Homepage des BMF einsehen
19.10.2026Die Bundesregierung hat am 2.9.2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes ...
weiterlesenUrheberrecht: Kabelweiterleitung von Rundfunkprogrammen im Seniorenwohnheim ist nicht vergütungspflichtig (BGH)
19.10.2026Die Betreiberin eines Seniorenwohnheims, die über eine Satellitenempfangsanlage ...
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